Tiroler Fischereiverband
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Bereits vor 400 Jahren war die Angelfischerei und Fischzucht im heutigen Sinne der Fischerei in Tirol üblich (Aufzeichnungen von Kaiser Maximilian). In Tirol gibt es ca. 400 bewirtschaftete Fischereireviere und an die 60 größtenteils kleinere Fischzuchtanlagen.

Im Jahre 1952 wurde das Tiroler Fischereigesetz novelliert und 1993 mit dem neuen Tiroler Fischereigesetz und der Gründung des Tiroler Fischereiverbandes fortgesetzt. 2002 wurde ein neues Tiroler Fischereigesetz beschlossen. Die fischereiliche Nutzung ist ein von alters her ausgeübtes Privatrecht (Eigentum), das teilweise seit 1840 grundbücherlich eingetragen ist. Die Fischerei ist in Tirol ein festgeschriebener Teil der Landeskultur. Diese legitime Form der Landnutzung ist für Fischereiberechtigte, Bewirtschafter, Pächter und Fischzüchter auch ein Erwerbs- und Wirtschaftsfaktor.


Zum Unterschied zu anderen Gewässerbenutzern zahlt der Fischereiberechtigte und Ausübungsberechtigten Fischer, für diese Gewässernutzung (Ausübung der Fischerei) und entrichtet beträchtliche Gebühren, Landesabgaben und Steuern. Mit der Angelfischerei ist ein Wirtschaftszweig mit hoher Wertschätzung in Handel, Industrie, Gewerbe und Freizeitbereich verbunden. Oberstes Ziel der Fischerei in Tirol ist, die weidgerechte Ausübung des Fischfanges und die Lebensgrundlagen für die Wassertiere zu erhalten, um einen nachhaltigen, artenreichen und gesunden Bestand an Fischen zu sichern.


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