Geschichte
Soweit historische Quellen vorhanden sind und sich geschichtliche Angaben zurückverfolgen lassen war die Fischerei neben der Jagd als Ernährungsgrundlage der Bevölkerung von großer Bedeutung. Während aber die Jagd die Menschen naturgemäß zu einem sehr bewegungsintensiven Leben (Nomadentum) zwang, trug die Fischerei zu einer mehr ortsgebundenen, seßhaften Lebensweise bei und schuf damit Grundlagen für eine soziale und kulturelle Entwicklung und führte so- neben anderen wesentlichen Umständen- zur Gründung von dauerhaft besiedelten Gebieten.
Stand ursprünglich die Fischerei an den Küsten der Meere im Vordergrund, so gewann mit der fortschreitenden Eroberung des Landgebiete auch die Binnenfischerei an großen Seen und Flüssen immer mehr an Bedeutung. Es war somit nur eine Frage der Zeit, bis es dabei immer wieder zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten um besonders ergiebige Fischgründe kam, sodass der Bedarf nach Regelungen und Ordnungsprinzipien immer dringender wurde.
In Tirol war bereits vor 400 Jahren die Angefischerei und Fischzucht im heutigen Sinne der Fischerei üblich (Aufzeichnungen von Kaiser Maximilian). 1924 kam es aufgrund des zunehmenden Befischungsdruckes zu den ersten gesetzlichen Regelungen, Revierbildungen und Bewirtschaftungsformen.
Im Jahre 1952 wurde das Tiroler Fischereigesetz novelliert und 1993 mit dem neuen Tiroler Fischereigesetz und der Gründung des Tiroler Fischereiverbandes fortgesetzt.
Im Jahre 2002 wurde vom Tiroler Landtag eine umfassende Erneuerung des Tiroler Fischereigesetzes beschlossen, das nunmehr als Tiroler Fischereigesetz 2002 vorlorliegt.
Die fischereiliche Nutzung ist ein von alters her ausgeübtes Privatrecht (Eigentum), das teilweise seit 1840 grundbücherlich eingetragen ist.
Die Fischerei ist in Tirol ein festgeschriebener Teil der Landeskultur. Diese legitime Form der Landnutzung ist für Fischereiberechtige, Bewirtschafter, Pächter und Fischzüchter auch ein Erwerbs- und Wirtschaftsfaktor. Im Unterschied zu anderen Gewässerbenutzern hat der Fischereiberechtigte bzw. Ausübungsberechtigte Fischer für die Nutzung eines Gewässers (Ausübung der Fischerei) oft beträchtliche Summen an Gebühren, Landesabgaben und Steuern zu entrichtet. Mit der Angelfischerei ist somit ein Wirtschaftszweig mit hoher Wertschätzung in Handel, Industrie, Gewerbe und Freizeitbereich verbunden.
Oberstes Ziel der Fischerei in Tirol ist die weidgerechte Ausübung des Fischfanges und die Erhaltung der Lebensgrundlage für Wassertiere, also die Erhaltung unserer heimischen Gewässer, um einen nachhaltig artenreichen und gesunden Fischbestand zu sichern.
In Tirol gibt es ca. 400 bewirtschaftete Fischereireviere und an die ca. 60 größtenteils kleinere Fischzuchtanlagen.

