Tiroler Fischereiverband

Tiroler Fischereiverband

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus der Gesamtheit der Mitglieder der Fischereirevierausschüsse.

Der Vollversammlung obliegen:

- die Erlassung und die Änderung der Satzung

- die Einrichtung einer Geschäftsstelle

- die Festsetzung eines Verbandsbeitrages

- die Wahl des Landesobmannes und seines Stellvertreters, der Mitglieder des Landesvorstandes nach § 48 Abs. 1 lit. c sowie des Mitgliedes Des Disziplinarausschusses nach § 54 Abs. 2 lit. c und seines Ersatzmitgliedes

- die Festsetzung des Jahresvoranschlages und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses

- die Beschlussfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Fischerei

- die Beschlussfassung über Richtlinien im Sinne des § 45 lit. e.

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