Coronakrise und Fischen

Fischerei wieder eingeschränkt möglich


Nach erfolgter Rücksprache des Tiroler Fischereiverbandes mit den zuständigen Behörden und in Anbetracht der Ausführungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich des bundesweit geltenden COVID-19 Maßnahmengesetzes, ist die Fischerei in Tirol wieder eingeschränkt möglich.
Im Sinne der allgemein bekannten Situation sind weite Anreisen zu vermeiden und die Fischerei sollte möglichst in der Nähe des Wohnorts ausgeübt werden. Ebenfalls ist das Fischen alleine auszuüben (bzw. nur mit Personen, die im selben Haushalt wohnen) und es sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen strikt zu befolgen.
Gesellschaftliche Zusammenkünfte (z. B. Feiern, Veranstaltungen usw.) in Vereins- und Clublokalen sind aufgrund der derzeit gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet! Beachten Sie bitte auch, dass einige Gemeinden in Tirol noch immer unter Quarantäne stehen.

Selbstverständlich sind die fischereigesetzlichen Bestimmungen (insbesondere gültige Fischereikarte und entrichteter TFV-Verbandsbeitrag 2020) weiterhin zu beachten.

Ob Ihr Tageskartenrevier oder Ihr gewünschter Angelteich geöffnet ist, erfragen Sie am besten direkt beim Bewirtschafter bzw. Betreiber, da dies von den Gegebenheiten vor Ort abhängig ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin eine bundesweite Verkehrsbeschränkung zum Schutze aller gilt. Es gibt derzeit nur wenige Gründe, das Haus zu verlassen – die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte können hier abgerufen werden: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Zwingend notwendige und unaufschiebbare Aufgaben des Fischereischutzes durch behördlich vereidigte Aufsichtsfischer und gesetzliche Verpflichtungen des Fischereiausübungsberechtigten sind natürlich ebenfalls weiterhin möglich.

Es ist bitte immer im Hinterkopf zu behalten, wofür die Verkehrsbeschränkung erlassen wurden. Im Sinne der Eigenverantwortung muss jede Fischerin / jeder Fischer selbst entscheiden, ob die Fischerei ausgeübt werden sollte.