Bezirksversammlungen

Bei den jährlich stattfindenden Bezirksversammlungen werden die TFV-Mitglieder über die Tätigkeiten des Fischereirevierausschusses informiert. Der Fokus liegt hierbei auf den fischereilichen Projekten und Herausforderungen des jeweiligen Bezirkes. Die Bezirksversammlung bietet aber auch Raum für einen Gedankenaustausch und Diskussionen rund um das Thema Fischerei, wobei jedes Mitglied der Bezirksversammlung durch die Wahrnehmung des Stimmrechts die Fischerei in Tirol aktiv mitgestalten kann.

Eingeladen und stimmberechtigt sind die Mitglieder des Tiroler Fischereiverbandes:

  • Fischereiausübungsberechtigte, Fisch- oder Krebszuchtbetreiber*innen und Angelteichbetreiber*innen werden jenem politischen Bezirk zugeordnet, in dem das Fischereirevier, der Fisch- oder Krebszuchtbetrieb oder der Angelteich zur Gänze oder überwiegend gelegen ist.
  • Jahreslizenznehmer*innen werden jenem politischen Bezirk zugeordnet, in dem das Fischereirevier, in dem sie zur Ausübung des Fischfanges berechtigt sind, zur Gänze oder überwiegend liegt.
  • Inhaber*innen einer Tiroler Fischerkarte sind jenem Bezirk zugeordnet, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt.
  • Mitglieder ohne Hauptwohnsitz in Tirol sind der Bezirksversammlung IBK Stadt/Land zugeordnet.

Nähere Informationen finden sich im § 51 des Tiroler Fischereigesetzes 2020.