Überprüfung der Fischerkarte oder der Gastfischerkarte

Das Kontrollorgan bzw. der/die Bewirtschafter*in scannt mittels Smartphone den QR-Code auf der Tiroler Fischerkarte und erhält sofort online via TFV-Checksystem, ob der TFV-Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde bzw. ob die Fischerkarte noch gültig ist.
Auf der Gastfischerkarte ist ebenfalls ein QR-Code. Wird dieser gescannt kann überprüft werden, ob die Gastfischerkarte vom TFV autorisiert wurde und keine Fälschung ist.

Aufsichtsfischerin bei der Kontrolle der Tiroler Fischerkarte

Alternativ dazu kann auf check.tiroler-fischereiverband.at die Kartennummer der Fischerkarte (oder der Gastfischerkarte) eingegeben und die Abfrage gestartet werden. Wird der Zugriff auf die Handykamera erlaubt, kann auch der QR-Code mittels normaler Handykamera gescannt werden.

Die Zeiten von abgestempelten Zahlscheinen oder Buchungsbestätigungen gehören somit der Vergangenheit an.