Schild Bundesverwaltungsgericht

Gericht stoppt vorerst Inn-Kraftwerksprojekt Imst-Haiming

Nach Beschwerden von Fischereiberechtigten, dem Tiroler Landesumweltanwalt und anderen Parteien, hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.12.2023 in Wien eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Die Richter stellten nach zweitägiger Verhandlung fest, dass das Kraftwerk Imst-Haiming vorerst nicht genehmigungsfähig ist.

Jetzt muss die Projektwerberin – also die TIWAG – weitere Unterlagen beibringen, die dann wiederum von Sachverständigen geprüft und bewertet werden. Die Sachverständigen waren in der Verhandlung weitgehend den Argumenten der Fischereiberechtigten gefolgt. Das grundsätzlich sinnvolle Projekt benötigt noch ökologische Modifikationen, um den Fischbestand ausreichend zu schützen. Der Landesfischereiverband appelliert an die TIWAG, dass die Unterbrechung des Verfahrens als Chance gesehen werden sollte, gemeinsam ein ökologisch nachhaltiges Projekt zu entwickeln.

Die Bedenken der Fischereiberechtigten beziehen sich vor allem auf die bekannte Schwall-Sunk-Problematik, welche durch Wasserkraftwerke verursacht wird. Durch die künstlich herbeigeführten, starken Schwankungen des Wasserstandes sind die Fischbestände stark gefährdet. Konkret fordern die Fischereiberechtigten, dass eine weitreichende Dämpfung des Schwalls umgesetzt wird. Dies wäre leicht möglich, wenn das an sich sinnvolle Kraftwerksprojekt Imst-Haiming mit entsprechenden Umweltauflagen versehen werden würde. Im Bescheid der Landesregierung sieht die Fischerei diese Forderungen nur unzureichend erfüllt.

Sachverständige teilen Bedenken

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht hatten jedenfalls zur Klärung namhafte Sachverständige beigezogen. Sie haben in ihren Ausführungen den Forderungen der Fischereiberechtigten im Grunde nach Recht gegeben, für die notwendige Schwallsanierung sind Modifikationen im Projekt vorzunehmen. Für die Richter war nach zwei Verhandlungstagen klar, dass das Kraftwerksprojekt vorerst nicht bewilligt werden kann. Jetzt müssen die geforderten Unterlagen und Daten beigebracht und von den Sachverständigen begutachtet werden.

Fischer sehen sich bestätigt

Der Tiroler Fischereiverband, der die Fischereiberechtigten im Verfahren unterstützt, sieht sich in seinem Weg jedenfalls bestätigt. Betont wird seitens des Verbandes, dass man das Kraftwerksprojekt keineswegs pauschal ablehne, im Gegenteil: man wolle nur sicherstellen, dass alle Möglichkeiten eines fischverträglichen Betriebes
wahrgenommen werden. „Ein an und für sich sinnvolles Projekt muss nun ökologisch verbessert werden, damit der fischschädliche Schwall besser gedämpft wird und ein Fischsterben künftig verhindert wird. Gerade bei neuen Projekten gilt es, der Bewahrung der Wasserschätze im Land größtes Augenmerk zu widmen“, sagt Andreas Schiechtl, der Obmann der betroffenen Innsbrucker Fischereigesellschaft und des Tiroler Fischereiverbandes.