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Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße

Meldungen für Bewirtschafter*innen

Wir empfehlen allen Fischereiausübungsberechtigten bzw. Bewirtschafter*innen diese verpflichtenden Meldungen (gemäß Fischereigesetz 2020) über das TFV-Mitgliederportal iFisch (ifisch.tiroler-fischereiverband.at) durchzuführen. Hierzu kann im Menüpunkt „Revierverwaltung“ das entsprechende Revier ausgewählt und dann die Meldung getätigt werden. Dies ist der schnellste und sicherste Weg.

Sollten Sie diese Meldungen nicht über iFisch tätigen wollen, sind bitte zwingend die untenstehenden Formulare zu verwenden. Sie können diese Formulare auch digital ausfüllen und uns per Email an tfv@tiroler-fischereiverband.at übermitteln.

Magazin Fisch&Natur

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Fisch & Natur – Magazin des Tiroler Fischereiverbandes 02/2023

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